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Steuerliche Dienstleistungen in Lettland

31 October 2018
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Steuerliche Dienstleistungen in Lettland

Steureliche Dienstleistungen sind seit Gründung der Kanzlei eines unserer Kerngebiete. Unsere Anwaltskanzlei wurde von unserem Klienten als ersttklassiger Steuerberater in Lettland anerkannt. Steuerliche Dienstleistungen in Lettland bieten wir schon an 1000 Kliente am Ganzen Welt an. Seit 2008 bieten wir auch Steuerdienstleistungen in Estland und Litauen an.

 

Wir bieten Steuerberatung in der und ausländischen Steuerplanung, Steuerstreitigkeiten, Markteintrittsstrategien und grenzüberschreitenden Steuerfragen. Neben unseren Kentnisse in Steuerliche Dienstleistungen in Lettland können wir eine wirklich Fundamentale Rechtsberatung in anderen Bereichen des Unternehmens und des Handels anbieten, wie zum Beispiel Fusionen und Übernahmen in Lettland, Litauen und Estland. 

Vor Beginn der Geschäftstätigkeit in Lettland ist zu beachten, dass alle in Lettland erzielten Erträge der Körperschaftsteuer von 15 % unterliegen. Es gelten strikte Regeln für bestimmte Kategorien von Ausyahlungen. Eine neue Entwicklung ist jedoch die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen um den Zinssatz der einbehaltenen Gewinne zu reduyieren. Das heißt, Unternehmen können ihren effektiven Steuersaty senken, wenn ihre Aktionäre nicht die Gewinnrücklagen ausschütten. Darüber hinaus beträgt der Zeitraum für den Verlustvortrag fünf Jahre. 

 

Jedoch Steuerliche Dienstleistungen in Lettland enthalten auch die Kleinstunternehmenssteuer. Diese Art von Steuer kann auf kleine Unternehmen und Einzelunternehmer erhoben werden, deren Umsatz 100 000  EUR pro Jahr nicht übersteigt und die nehrere andere Kriterien hinsichtlich der Anyahl und der Entlohnung der Arbeitnehmer erfüllen. Der Steuersatz beträgt nur 9 % vom Umsatz und umfasst die Körperschaftsteuer, Sozialabgaben, die persönliche Einkommensteuer und andere arbeitsbezogene Abgaben. 

Im Allgemeinen ist die Umsatysteueranmeldung für Unternehmen oder Personen obligatorisch, deren Umsatz 50.000 EUR übersteigt. 

For questions, please, contact Valters Gencs, attorney at law at info@gencs.eu


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The material contained here is not to be construed as legal advice or opinion.

© Gencs Valters Law Firm, 2016
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